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Gerne überlege ich mit Ihnen, wie sich ein Singkreis oder Musik-angebot auch in Ihrer Einrichtung realisiert werden kann. Nehmen
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Ralf Kamphuis
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Ralf Kamphuis

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Mein Name ist Ralf Kamphuis (geb. 1960). Ab 1986 habe ich in München Jazz studiert. 2013 habe ich das Unternehmen Senioren-Musik-Kultur gegründet. Wir wissen um die positive Wirkung von Musik auf Menschen. Musik steigert das Wohlbefinden, regt Emotionen an, erleichtert den Zugriff auf das Langzeitgedächtnis, fördert die Wahrnehmung der eigenen Identität, die motorische Aktivität und Kontaktfreudigkeit und, wie vieles mehr, fördert sie die Erhaltung der kognitiven und sozialen Fähigkeiten. Ich habe langjährige Erfahrung im musikpädagogischen Bereich sowie auch eine Grundausbildung in der Seniorenpflege und eine Qualifikation als Altenbetreuer nach § 87b. Die Erfahrungen aus beiden Bereichen ergeben eine gute Grundlage für meine Angebote.

Ralf Kamphuis

                                                             © Fotomiz - Fotolia

Meine besonderen Qualitäten liegen im musikalischen Fachwissen und Können. Außerdem zeichnet mich meine hohe soziale Kompetenz, die Fähigkeit zur Empathie und die Sicherheit im beruflichen Handeln aus. Die Angebote von Senioren-Musik-Kultur stehen im gesamten Hamburger Einzugsgebiet zur Verfügung. Mein Angebot ist geprägt durch ein großes Einfühlungsvermögen in die spezielle Lebenssituation älterer Menschen. Meine Kurse gestalte ich mit viel Leidenschaft. Verschiedene kulturelle Erfahrungen kann ich in die Musikalische Seniorenbetreuung mit einfließen lassen. Ich gehe individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner und Pflegeeinrichtungen ein. In meinen Kursen wird Musik in erster Linie erlebnisorientiert eingesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Lebensfreude und der Spaß an der Musik. Es geht darum, die Liebe zur Musik neu zu erwecken, zu erhalten und die Heilkraft der Musik zu nutzen.

Information: Ich möchte darauf hinweisen, dass die Pflegeversicherung ab Januar 2015, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Betreuungsansprüchen, Gelder zur Verfügung stellt, um weitere Betreuungs- und Entlastungsangebote bezahlen zu können. Das Geld kann für professionelle Betreuung ausgegeben werden und der Betreuungsbetrag wird gegen Vorlage einer Rechnung von der Pflegekasse erstattet.Jeder Pflegebedürftige mit den Pflegestufen
1 bis 3 hat Anspruch auf einen Betreuungsbetrag in Höhe von monatlich 104 Euro.
Bei Demenzpatienten werden diese 104 Euro schon ab der Pflegestufe 0 bewilligt. Bei erhöhtem Betreuungsbedarf wird der Betreuungsbetrag sogar auf bis zu 208 Euro monatlich angehoben.
Weitere Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html

 
 
 
 
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